AEB
Allgemeine Bestimmungen
- Für alle – auch zukünftige – Bestellungen der SLG gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“).
- Durch Lieferung an SLG akzeptiert der Lieferant die vorliegenden AEB auch für alle weiteren Bestellungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige abweichende Bedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, dass sie von SLG ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. AEB gelten auch, wenn SLG Lieferungen des Lieferanten annimmt, ohne seinen von diesen AEB abweichenden Bedingungen zu widersprechen. Allen Bezugnahmen oder Hinweisen des Lieferanten auf die Geltung seiner AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Die Bestimmungen dieser AEB gelten neben allen sonstigen, abweichenden Vereinbarungen, welche die Parteien zusätzlich schließen.
Angebote und Bestellungen
- Anfragen und Aufforderungen zur Angebotsabgabe der SLG beim Lieferanten binden die SLG in keiner Weise.
- Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten sind verbindlich und für uns kostenlos.
- Bestellungen und Aufträge sind gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Angebote können nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.
- SLG kann auch nach Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten jederzeit Änderungen der Produkte und Leistungen vom Lieferanten verlangen. Der Lieferant hat die SLG daraufhin unverzüglich über Auswirkungen dieses Änderungsverlangens, insbesondere im Hinblick auf Mehr- oder Minderkosten sowie den Liefertermin zu informieren.
Lieferung und Versand
- Die in Bestellungen genannten Lieferfristen sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort.
- Vorzeitige Lieferungen sind schriftlich mitzuteilen.
- Eine drohende Lieferverzögerung ist uns unverzüglich mitzuteilen.
- Die vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche oder eine evtl. wirksame Vertragsstrafe.
- Die Lieferung richtet sich nach üblichen und in der Bestellung spezifizierten Handelsklauseln (insbesondere Incoterms 2010) an der von SLG in der Bestellung genannten Empfangs- oder Verwendungsstelle. Fehlt es an einer solchen Bestimmung, hat die Lieferung DDP (Incoterms 2010) an die in der Bestellung genannten Empfangs- oder Verwendungsstelle zu erfolgen.
- Der Lieferant ist verpflichtet, den Lieferungen die zugehörigen Lieferscheine beizupacken.
- Verpackungskosten trägt der Lieferant, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Eigentumsvorbehalt
- Mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die Produkte gehen sie in das Eigentum der SLG über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt des Lieferanten an gelieferten Produkten ist ausgeschlossen.
Preise und Zahlung
- Der in einer Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, versteht sich der Preis DDP gemäß Incoterms 2010 einschließlich Verpackung.
- Vereinbarte Preise sind Höchstpreise. Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen der SLG zugute.
- Die Rechnung ist unverzüglich nach Lieferung mit separater Post an die Postanschrift der SLG zu senden bzw. per E-Mail entsprechend Vereinbarung. Sie muss folgende Angaben beinhalten: vollständige Anschrift beider Vertragspartner, Umsatzsteuerident-Nr. oder Steuer-Nr., Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Menge, Art und Umfang der Lieferung, Entgelt, Steuerbetrag sowie Steuersatz.
Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Sind diese Voraussetzungen nicht gewahrt, so hat die SLG die hieraus entstehenden Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung und beim Zahlungsausgleich nicht zu vertreten. - Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit.
- Die Zahlung der Rechnung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungseingang rein netto. Davon abweichende Regelungen sind gesondert zu vereinbaren.
Qualität
- Der Lieferant sichert zu, dass die Ware unterbreiteten Pflichtenheften, einschlägigen Normen, dem Stand der Technik und geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht.
- Soweit der Lieferant von SLG Zeichnungen, Muster oder sonstige Vorschriften oder Unterlagen erhalten hat, wird er sie, was die Ausführung und die Beschaffenheitsmerkmale des Liefergegenstandes angeht, einhalten.
Gewährleistung
- Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer stellt die Firma SLG auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der Auftragnehmer sichert das Bestehen einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung zu.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 12 Monate ab Anlieferung am Erfüllungsort. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, gilt diese.
- Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer nach Wahl durch Firma SLG kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen ist die Firma SLG – nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer – berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät. Wird gemäß dem in der Bestellung bezeichneten statistischen Prüfverfahren die Überschreitung des höchstzulässigen Fehleranteils festgestellt, so ist Firma SLG berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mangelansprüche zu erheben oder auf Kosten des Auftragnehmers nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftragnehmer die gesamte Lieferung zu überprüfen.
- Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrechts zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Auftragnehmer durch die Firma SLG erfolgen.
Informationen und Daten
- Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die wir dem Lieferant beigestellt haben, bleiben unser Eigentum und dürfen ausschließlich zur Ausführung unserer Aufträge verwendet werden. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.
Schutzrechte Dritter
- Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die Firma SLG dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z.B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei.
Datenschutz
- Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet werden.
Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtsstatus
- Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstellenangabe der Firma SLG.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Firmensitz der Firma SLG, 09120 Chemnitz.
Abweichende Vereinbarungen
- Vereinbarungen, die von dem Inhalt dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichen, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.